NIS-2 Self-Check: Bin ich pflichtig?

In wenigen Schritten zur indikativen Klassifizierung — Sektor, Sonderstatus und Größe analysieren wir nach §28 BSIG und Anlagen 1/2 BSIG (umgesetzt durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz).

Rechtlicher Hinweis: Dieses Tool liefert eine indikative Ersteinschätzung auf Basis von §28 BSIG i. V. m. Anlage 1 / 2. Die Klassifizierungs-Logik orientiert sich am BSI-Entscheidungsbaum zur NIS-2-Betroffenheit. Sie basiert auf Ihren Eigenangaben; das Ergebnis ist nicht rechtlich bindend. Es ersetzt keine rechtliche oder fachliche Einzelfallprüfung. Maßgeblich sind stets der Gesetzestext und die behördliche Auslegung. Eine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Tool-Ausgabe sowie für Entscheidungen, die auf Basis der Tool-Ausgabe getroffen werden, wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Das Tool ersetzt nicht die gesetzlich vorgesehene Selbst-Identifizierung bzw. Registrierungspflicht nach §33 BSIG und hat für etwaige Verfahren keine Indizwirkung.

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StartSektorSonderstatusGrößeKontaktErgebnis

So funktioniert die Einordnung

Sie ordnen Ihr Unternehmen anhand der drei maßgeblichen Faktoren ein: Sektor (Anlage 1 oder 2 BSIG), Sonderstatus (z. B. KRITIS, qualifizierte Vertrauensdienste) und Größen-Schwellen (Mitarbeiter, Umsatz, Bilanz nach §28 BSIG). Sie erhalten am Ende eine indikative Klassifizierung mit Paragraphen-Bezug — und auf Wunsch eine kompakte PDF-Zusammenfassung Ihrer Pflichten.

Schritt 1
Sektor
Schritt 2
Sonderstatus
Schritt 3
Größe
Rechtlicher Hinweis: Dieses Tool liefert eine indikative Ersteinschätzung auf Basis von §28 BSIG i. V. m. Anlage 1 / 2. Die Klassifizierungs-Logik orientiert sich am BSI-Entscheidungsbaum zur NIS-2-Betroffenheit. Sie basiert auf Ihren Eigenangaben; das Ergebnis ist nicht rechtlich bindend. Es ersetzt keine rechtliche oder fachliche Einzelfallprüfung. Maßgeblich sind stets der Gesetzestext und die behördliche Auslegung. Eine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Tool-Ausgabe sowie für Entscheidungen, die auf Basis der Tool-Ausgabe getroffen werden, wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Das Tool ersetzt nicht die gesetzlich vorgesehene Selbst-Identifizierung bzw. Registrierungspflicht nach §33 BSIG und hat für etwaige Verfahren keine Indizwirkung.
Einrichtungen der Bundesverwaltung: Sie unterliegen §29 BSIG mit eigenständigen Regelungen. Dieses Tool ist hierfür nicht ausgelegt — bitte direkt Kontakt aufnehmen für eine Einzelfallprüfung. Bei Landes- oder Kommunalverwaltung richtet sich die Anwendbarkeit nach den jeweiligen Landesregelungen.

Welchem Sektor ordnet sich Ihr Unternehmen zu?

Das BSIG unterscheidet zwischen Anlage 1 (Sektoren hoher Kritikalität) und Anlage 2 (weitere kritische Sektoren). Bei Mehrfachzuordnung wählen Sie den dominanten Sektor.

Alle Einträge mit Hinweis auf die zugehörige Anlage. Sektor und Anlage werden automatisch ergänzt.

ODER

Weg B — Sie navigieren über die Anlage:

Trifft einer dieser Sonderstatus zu?

Bestimmte Konstellationen führen unabhängig von der Größe zur NIS-2-Pflicht (§28 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 sowie Abs. 2 Nr. 1 BSIG). Bitte beantworten Sie alle fünf Punkte.

Größen-Schwellen

Maßgeblich ist die EU-Empfehlung 2003/361/EG. Bitte geben Sie die Werte für Ihr Unternehmen ein (im Konzern: konsolidiert je nach Beteiligungsstruktur).

Größen-Schwellen nach §28 BSIG
  • Schwelle „besonders wichtige Einrichtung" (§28 Abs. 1 Nr. 4): ≥ 250 MA oder Umsatz > 50 Mio. € und Bilanz > 43 Mio. €
  • Schwelle „wichtige Einrichtung" (§28 Abs. 2 Nr. 3): ≥ 50 MA oder Umsatz und Bilanz jeweils > 10 Mio. €
  • Unterhalb dieser Schwellen: grundsätzlich keine NIS-2-Pflicht (außer bei Sonderstatus nach §28 Abs. 1)
Konzernstrukturen beachten: Bei verbundenen oder Partnerunternehmen i. S. d. Art. 3 EU-Empfehlung 2003/361/EG sind die Mitarbeiterzahlen, Umsätze und Bilanzsummen anteilig oder vollständig zu konsolidieren. Dies kann die Größenklasse — und damit auch die NIS-2-Klassifizierung — wesentlich verändern.

Letzter Schritt: Ihre Auswertung anfordern

Sie erhalten Ihre persönliche Klassifizierung sowie eine kompakte PDF-Zusammenfassung mit den für Sie relevanten Pflichten und Handlungsempfehlungen direkt im Anschluss. Auf Wunsch melden wir uns einmalig mit einem unverbindlichen Erstgespräch.

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Rechtlicher Hinweis: Dieses Tool liefert eine indikative Ersteinschätzung auf Basis öffentlich verfügbarer Vorschriften (BSIG, NIS-2-Umsetzungsgesetz, EU-RL 2022/2555) und orientiert sich am BSI-Entscheidungsbaum zur NIS-2-Betroffenheit. Sie basiert auf Ihren Eigenangaben; das Ergebnis ist nicht rechtlich bindend. Es ersetzt keine rechtliche oder fachliche Einzelfallprüfung. Maßgeblich sind stets der Gesetzestext und die behördliche Auslegung. Eine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Tool-Ausgabe sowie für Entscheidungen, die auf Basis der Tool-Ausgabe getroffen werden, wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Das Tool ersetzt nicht die gesetzlich vorgesehene Selbst-Identifizierung bzw. Registrierungspflicht nach §33 BSIG und hat für etwaige Verfahren keine Indizwirkung.